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Wie angekündigt, ist das Radfahrern in der Voßstraße ab sofort unbegrenzt möglich. Dies gilt vorerst bis Ende Dezember 2023. Auch wer ein Pedelec besitzt (landläufig E-Bike genannt), darf die Fußgängerzone durchgehend befahren. Alle Zweiräder, die ein Versicherungskennzeichen haben (S-Pedelecs, tatsächliche E-Bikes aber auch E-Scooter) müssen weiterhin absteigen. Wer die Fußgängerzone mit dem Fahrrad befährt, muss zwingend Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Das Befahren ist nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Wer Fußgänger gefährdet, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. (tm)