28. Dezember 2023 / Allgemeines

Aktionsplan Straßenlärm - Jetzt beteiligen!

Kle App NEWS

Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Emmerich am Rhein verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage für die Erstellung des jeweiligen Lärmaktionsplans sind in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in diesen Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.

Online-Beteiligung möglich
Bis zum Sommer 2024 muss der Lärmaktionsplan (Stufe 4) für die betroffenen Straßenabschnitte in Emmerich am Rhein augestellt und beschlossen sein. Damit wird der Lärmaktionsplan (Stufe 3) fortgeschrieben, der vom Stadtrat im jahr 2020 beschlossen wurde. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Die Stadt Emmerich am Rhein nutzt dafür erstmals die Möglichkeit der Beteiligung über das Online-Portal beteiligung.nrw.de, das vom Land Nordrhein-Westfalen allen Kommunen zur Verfügung gestellt wird. Dabei sind die aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung auf einer Online-Karte einsehbar. Bürgerinnen und Bürger haben dort dann auch direkt die Möglichkeit eigene Hinweise für das Stadtgebiet Emmerich am Rhein online mitzuteilen. Hier gelangen Sie direkt zum Online-Beteiligungsverfahren für den Lärmaktionsplan für die Stadt Emmerich am Rhein.

Zudem besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen mündlich während der Dienstzeiten der Stadtverwaltung Emmerich am Rhein, Fachbereich Stadtentwicklung, Geistmarkt 1 in 46446 Emmerich am Rhein vorzutragen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall zwecks Terminabsprache bei Janita Krapohl (02822/751518) oder Regina Pommerin (02822/751517). Gerne können Sie uns Ihre Stellungnahme auch per Email zusenden (janita.krapohl@stadt-emmerich.de oder regina.pommerin@stadt-emmerich.de).

Nach Auswertung der Hinweise und der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2024 eine zweite Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier werden dann Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen im Entwurf des Lärmaktionsplans gesammelt.

Separates Verfahren für Bahnlinie
Die Lärmbelastung durch Schienenwege ist übrigens kein Bestandteil des Lärmaktionsplans der Stadt Emmerich am Rhein. Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege erfolgt in einem eigenen Beteiligungsverfahren durch das Eisenbahn-Bundesamt.